Hortus am Iltispark

Unser Schrebergarten ist nach dem 3 Zonen-Konzept eines Hortus angelegt und Mitglied im: Hortus Netzwerk

Wichtiger Hinweis zu diesem Thema:

Ein Schrebergarten/Kleingarten unterliegt den Regelungen des Bundeskleingartengesetzes und den jeweiligen Vereinsregeln im Kgv. Es gibt eine Grundregel an die sich jeder Pächter halten muss und die lautet:

Zitat: „Der Wesenskern des Kleingartens ist die kleingärtnerische Nutzung. Er dient der Eigenversorgung mit Obst, Gemüse und anderen Gartenbauerzeugnissen. Dabei birgt die Definition „kleingärtnerische Nutzung“  eine unerschöpfliche Vielfalt an Ideen und Möglichkeiten zur Nutzung und Gestaltung eines Kleingartens.“

Textquelle und weitere Informationen:

https://kleingarten-bund.de/de/bundesverband/positionspapiere/kleingaertnutzung/

Und ebenso wichtig – obwohl viele meinen sich nicht daran halten zu müssen:

Zitat: „Die kleingärtnerische Nutzung schreibt vor, dass mindestens ein Drittel der Fläche im Schrebergartens für den Anbau von Gartenerzeugnissen für den Eigenbedarf verwendet wird. Das bedeutet, dass die Pächter eines Schrebergartens Obst und Gemüse anbauen müssen. Für Wege, die Gartenlaube und Terrassen soll ebenfalls ein Drittel des Gartens verwendet werden. Das letzte Drittel der Gartenfläche ist für die Gartengestaltung, Zierpflanzen und die Rasenfläche gedacht.“

Textquelle und weitere Informationen:

https://schrebergarten-ratgeber.de/schrebergarten-abc/bundeskleingartengesetz/

Aber! Zitat aus dem ersten Link:

 „Eine bunte Mischung macht den Kleingarten aus.

Die Art der Kulturen und die Anbauvielfalt sind aber auch abhängig von den örtlichen Gegebenheiten wie Topografie (z. B. Hanglage), Himmelsrichtung, Gartengrundriss, Laubenstandort und Baumbestand (Schattenwurf). 

Naturnahes Gärtnern nach den Regeln des integrierten Pflanzenschutzes ist dabei ein Muss.“

Es ist also ausdrücklich nicht verboten naturnah zu Gärtnern auch nicht in einem Schrebergarten 😉

Willkommen im Hortus am Iltispark

Naturnahes Gärtnern ist keine Hexerei und auch wenn die Nachbarn manchmal etwas komisch gucken: Unser Garten sieht zwar wild aus, aber es hat alles seinen Sinn. Unser Garten bietet nicht nur für uns Erholung, Entspannung durch „meditatives“ Arbeiten und gesunde Ernährung, sondern ist auch ein Platz für jegliches Getier mit wie vielen Füßen auch immer.

Update von 2021 findet Ihr hier:

Im Garten befinden sich:

Ein großes Sandarium/ein Wildbienen-Sandkasten, 

ein Blumenbett mit Überwinterungskeller , 

ein Reisighaufen,

ein Igelhotel,

Nützlingsunterkünfte,

Totholz, zwei Brennesselbeete, Laubecken und andere natürliche Verstecke und jede Menge #insektenpartyplanzen im Kräutergarten, der Hotspotzone und sogar im Gemüsebeet!

Kräutergarten und Pufferzone

Wir haben inzwischen 10 Pflanzen in unserem Garten. Die sogar auf der roten Liste der bedrohten Pflanzen stehen 👍

Bedrohte Pflanzen für den heimischen Garten

Selbst ein kleiner Garten wie unserer (238qm) bietet genügend Platz für Mensch und Tier und auch die Drittelregelungen für Schrebergärten können ohne Probleme umgesetzt werden.

Unsere Gartenpflanzen sind zwar etwas anders als die in normalen Schrebergärten, weil sie teilweise essbare Wildstauden, mehrjähriges Permanentgemüse und Kräuter sind, aber natürlich haben wir auch Tomaten und Obstgehölze.

Unsere Hortus Ertragszone /Gemusebeet

Gibt es eigentlich eine Regelung für zu viel kleingärtnerische Nutzung? Das wäre ja noch schöner 😁

Es ist wie immer alles ganz einfach, wenn man sich an die Regeln hält! Zu Tipps und Tricks fragt einfach Euren freundlichen Fachberater oder Fachberaterin

Eure Melanie

Hortus am Iltispark
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