Checkliste für neue Schrebergärtner

  1. Du kaufst von deinem Verein keinen Schrebergarten sondern nur das Inventar deines Vorpächters. 

Vom Verein mietest du die Parzelle!

Das ist ähnlich wie bei deiner Wohnung. Die gehört dir auch nicht, aber du darfst darin wohnen! 

  1. Du unterschreibst  einen Pachtvertrag mit Deinem Verein, dessen Regeln du mit deiner Unterschrift zustimmst. 

Also bitte gut durchlesen! 

  1. Die Regelungen für deine Parzelle werden u.a. durch das Bundeskleingartengesetz geregelt das besagt: 

⅓ deines Gartens muss kleingärtnerisch genutzt werden. 

Wie darfst Du Dir aussuchen! 

Ob Obst- , Gemüse, Kräuter. So schwierig ist das nicht! 

⅓ max 24 qm darf deine Laube groß sein. 

Dazu zählen auch Anbauten, Terasse und ein Gewächshaus. 

Also bitte immer erst den Vorstand fragen ob du irgendwas verändern darfst! 

⅓ darf für Rasen, Zierpflanzen und Freizeit genutzt werden. 

Falls deine Kinder vom Trampolin ins Planschbecken springen möchten, bitte vorher informieren welche Maximalgrößen erlaubt sind. 

Diese Regeln gelten übrigend für ALLE  und es nützt nichts mit dem Vorstand drüber zu diskutieren! 

  1. Apropos Vorstand:

Mit deiner Unterschrift trittst du einem Verein bei und es fallen Vereinsstunden an. 

Das sind Ehrenstunden damit Du und deine Mitschrebergärtner in einer gepflegten Anlage gärtnern können und man

bei der Gelegenheit auch andere kennenlernt. 

Der Vorstand legt diese Zeiten und Kosten für nicht geleistete Stunden per Mitgliederbeschluss fest. 

Also falls Du dich beschweren möchtest, komm zur nächsten Vereinsversammlung

  1. Damit sind wir bei nächsten Thema! Du pachtest eine Parzelle und trittst in einem Verein ein, der jede Unterstützung benötigt um den Status: Gemeinnützig, zu behalten.

Also mach gefälligst auch aktiv mit. Zusammen macht es nicht nur mehr Spaß, es gehört auch einfach dazu. 

  1. Partygarten/Freizeitgarten/Einsiedlerparzellen sowas ist im Kgv fehl am Platz. 

Was Du nicht willst, das man dir tu….

Also nehmt Rücksicht aufeinander!

Ein nettes Hallo, eine offene Gartenpforte, ein kleiner Plausch über die Hecke, Pflanzen und Ernte tauschen  oder auch ein Bierchen zusammen trinken, gehören zu einem Schrebergartenleben dazu. 

  1. Gärtnern und gärtnern lassen!

Viele Schrebergärtnernde legen Wert auf Ordnung, andere auf Natur und andere aufs Ernten. 

Nur weil Du es anders machst als dein Nachbar, ist das trotzdem kein Grund herumzumeckern. 

So lange die Drittelregelung eingehalten wird und die Nachbarn nicht mit unnötig viel Schatten oder Kulturbegleitkräutern beglückt werden, ist das zu „ertragen“ 

Naturnahes Gärtnern ist übrigens laut Bundeskleingartengesetz ausdrücklich erlaubt! 

  1. Meckern ist ok, aber bitte nicht immer mit dem Finger auf andere zeigen und schon gar  nicht auf den Vorstand. 

Diese ehrenamtlichen Freiwilligen sind sehr wichtig für jeden Verein und deshalb sollten sie unterstützt und nicht gemobbt werden.

Dir passt es nicht, was beschlossen wird? Dann mach es selber und lass dich bei der nächsten Wahl aufstellen oder schweig! 

  1. Kleingärten sind sehr wichtig fürs Klima und den Naturschutz. Deshalb sind sämtliche Gifte verboten. Versuchs doch mit Gartenmitbewohner-Unterstützung. 

Für solche Ansiedlungsprojekte gibt es in jedem Verein einen Gartenfachberater. 

Kennst Du deinen? 

  1. Wer jetzt meint, dass das alles Kinderkram ist, der weiß nicht, wie gefährdet die Parzellen sind. 

In Zeiten von Baulandmangel und Geldknappheit der Städte ist es eine schnelle und einfache Sache alles zu kündigen und die Parzellen räumen zu lassen. 

Wegen der kleingärterischen Nutzung sind die Parzellen vergünstigt zu pachten. Fällt das weg, werden sie zwar vielleicht Freizeitgärten, aber unbezahlbar. 

Also sei kein Gemüse- oder Obsthasser, bau es einfach an. 

Spart sogar Geld und ist gut fürs Klima 👍

Checkliste für neue Schrebergärtner
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